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Erstellung von Energieausweisen

Mit dem 1. Mai 2014 ist die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten. Nach der neuen Verordnung müssenSie als Verkäufer oder Vermieter künftig den Energieausweis ihren Kaufinteressenten vorlegen, wenn das betreffende Gebäude besichtigt wird. Weiterhin muss auch eine kommerzielle Anzeige, wenn ein Gebäude verkauft oder vermietet werden soll, über entsprechende Pflichtangaben zum Energieausweis verfügen. 

Wer diese Angaben in Anzeigen (z.Bsp. Internetplattformen, Zeitungen) vorsätzlich oder leichtfertig nicht erfüllt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 15.000 Euro bestraft werden. LÜHRIG IMMOBILIEN hat diesbezüglich vorgesorgt und bietet seinen Kunden, Auftraggebern und Interessenten die Ausstellung eines entsprechenden Energieausweises für Wohnimmobilien an. Sind Sie Eigentümer/Vermieter einer gemischt genutzten Immobilie oder einer reinen Gewerbeimmobilie, erfüllen wir gern unseren Auftrag in Zusammenarbeit mit fachkundig ausgebildetem Personal unserer Region.

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